Öffentliche Ausschreibung des Kehrbezirks OSTF-2-19 Aurich I zum 01.04.2026
Öffentliche Ausschreibung
Im Landkreis Aurich ist der Kehrbezirks
OSTF-2-19 Aurich I
zum 01.04.2026 zu besetzen.
Im Landkreis Aurich ist der Kehrbezirk OSTF-2-19 Aurich I zum 01.04.2026 auf Grundlage der §§ 9, 9a und 10 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchfHwG) mit
einem/einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfege*in (m/w/d)
zu besetzen.
Im Kehrbezirk sind ca. 3.000 Objekte zu betreuen. Der Kehrbezirk umfasst überwiegend Straßenzüge aus dem Innenbereich der Stadt Aurich.
Der Landkreis Aurich sucht für den Kehrbezirk eine engagierte Persönlichkeit, die die Voraussetzungen für eine Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder zum bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfegers erfüllt. Engagement, Kontakt- und Konfliktfähigkeit und ein sicheres Auftreten werden neben Kenntnissen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerrechts erwartet.
Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet (§ 10 Abs. 1 SchfHwG). Die bestellte Person kann bei der zuständigen Behörde bis spätestens sechs Monate vor Erreichen der Altersgrenze einen Antrag auf Verlängerung der Bestellung über diese Altersgrenze hinaus bis zum Ende der siebenjährigen Bestellungszeit stellen. In den Fällen endet die Bestellung jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 70. Lebensjahr vollendet. Die Bestellungsbehörde kann die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die gesundheitliche Eignung für eine Verlängerung über die Altersgrenze hinaus auf Kosten der bestellten Person verlangen.
Die Aufgaben und Tätigkeiten eines Bezirksschornsteinfegers werden in den §§ 13 ff SchfHwG beschrieben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Ebenso müssen die Bewerber über die für die Erfüllung der Aufgabe von Bezirksschornsteinfegermeistern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen.
Der Bewerbung können weitere Unterlagen beigefügt werden, die zusätzliche Auskünfte über die Befähigung und fachliche Eignung der Bewerberin/des Bewerbers geben.
Die aufgeführten Unterlagen können als Kopien eingereicht werden. Fremdsprachlich eingereichte Unterlagen sind eine deutsche Übersetzung beizufügen. Im Falle einer positiven Entscheidung sind die in Kopie eingereichten Unterlagen vor Bestellung auf Verlangen dem Landkreis Aurich im Original vorzulegen.
Die Unterlagen nach Nr. 1,2 und 6 bis 12 dürfen nicht älter als drei Monate sein. Bei nicht fristgerecht oder unvollständig eingesandten Unterlagen können die Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.
Die Auswahl zwischen den Bewerbern erfolgt gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Anwendung findet ebenfalls § 9a Abs. 4 SchfHwG, wonach sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben kann. Sollten Sie diesbezüglich eine persönliche Härte für sich geltend machen und eine frühere Bewerbung aus Ihrer Sicht im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit nicht zu beanstanden sein, ist dies bereits mit der Einreichung der Bewerbung umfassend schriftlich darzulegen. Hierzu wird auf die in der Anlage beigefügte Bewertungsmatrix hingewiesen.
Den Bewerbern entstehende Kosten werden nicht erstattet. Im Falle einer Bestellung entstehen für den erfolgreichen Bewerber Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Niedersachsen i. V. m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen.
Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte
bis zum 04.02.2026
an den Landkreis Aurich, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich.
Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist), einschließlich der Einsendung der vollständigen Bewerbungsunterlagen, gilt das Datum bzw. das Eingangsdatum ihrer E-Mail beim Landkreis Aurich.
Für weitere Auskünfte zum Auswahlverfahren steht Ihnen Herr Dirksen unter der Telefonnummer 04941 16-3802 oder E-Mail: wdirksen@landkreis-aurich.de zur Verfügung.