Die Bauaufsichtsbehörden haben die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anordnungen bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Nutzung, Instandhaltung und Abbruch einer baulichen Anlage zu überwachen. Im Bereich der Gefahrenabwehr gilt es, gegen „Schwarzbauten“ einzuschreiten. Außerdem können Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren ergriffen werden, die beispielsweise von baufälligen Bauwerken ausgehen. So kann die Einstellung von Bauarbeiten verfügt, […]
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