Der Förderpreis wird vergeben an Jugendgruppen § 11 SGB VIII, Vereine, Verbände, Organisationen, kommunale Gebietskörperschaften, Initiativen und Jugendarbeitsinstitutionen im Landkreis Aurich, die herausragende Projekte der Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt haben und deren Projekt folgende Kriterien erfüllen:
· Das Projekt hat im Landkreis Aurich stattgefunden.
· Das Projekt lief im vergangenen Jahr oder läuft noch.
· Die Hauptzielgruppe (6 bis 27 Jahre) war eingebunden.
· Bei der Durchführung des Projektes waren Kinder und/oder Jugendliche (Initiative, Planung, Organisation) direkt beteiligt.
· Das Projekt war für die Gruppe von besonderer Bedeutung
· Das Projekt machte es möglich, Neues auszuprobieren, Erfahrungen zu sammeln und etwas zu bewegen.
Durch die jährliche öffentliche Vorstellung und Auszeichnung von innovativen Projekten der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird der landkreisweite fachliche Austausch gefördert und das Engagement von Ehrenamtlichen anerkannt und honoriert.