Jobs & Karriere
Der Landkreis Aurich ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen für seine ca. 190.000 Einwohner*innen. Mit dem Ziel einer hohen Bürger- und Kundenorientierung stehen wir mit ca. 1.500 Mitarbeiter*innen für die Belange der Bürger*innen zur Verfügung.
Zur Verstärkung unserer Teams aus den vielfältigen Aufgabenbereichen der Kreisverwaltung suchen wir regelmäßig neue Mitarbeiter*innen
Stellenangebote
- Sachbearbeiter*in Fachanwendungsbetreuung (m/w/d)
- Arbeitsvermittler*in (m/w/d) Ü25
- Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Aufgabenbereich Soziale Leistungen
- Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Aufgabenbereich Staatsangehörigkeitswesen
- Sachbearbeiter*in (m/w/d) in der Zentralen Finanzbuchhaltung
Ausbildung
Initiative
- Initiativbewerbung – Verwaltungsfachwirt*in/Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) (m/w/d)
- Initiativbewerbung – Verwaltungsfachangestellte*r/Verwaltungswirt*in (m/w/d)
- Initiativbewerbung – Staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in/-pädagoge*in (m/w/d)
- Initiativbewerbung – Bauingenieur*in/Architekt*in (m/w/d)
- Praktikum beim Landkreis Aurich
Anerkennungsjahr
Ihr Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik neigt sich dem Ende zu und Sie sind auf der Suche nach einem Platz für Ihr Anerkennungsjahr?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Der Landkreis Aurich bietet Ihnen einen Platz für Ihr Anerkennungsjahr an. Dieses können Sie im Amt für Jugend und Soziales, im Amt für Gesundheitswesen oder im Jobcenter an verschiedenen Standorten im gesamten Kreisgebiet ablegen. Hier können Sie während des Anerkennungsjahres die im Rahmen Ihres Studiums erworbenen methodischen und rechtlichen Kenntnisse anwenden, vertiefen und unter Anleitung eigenverantwortlich umsetzen.
Während Ihres Anerkennungsjahres arbeiten Sie in Vollzeit (derzeit 39,0 Stunden). Sofern Sie an einer Teilzeitbeschäftigung interessiert sind, würde sich die Dauer des Praktikums dementsprechend verlängern.
Das Anerkennungsjahr können Sie je nach Besetzung der Stellen bei uns ganzjährig beginnen. Die monatliche Vergütung richtet sich dabei nach § 8 des Tarifvertrags für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) und beträgt derzeit 2.026,21 € brutto. Während Ihres Anerkennungsjahres haben Sie einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
⇒ Bei Fragen zu dem Anerkennungsjahr steht Ihnen Imke Bergin (Amt für Personalwesen, Tel. 04941 16-1131; E-Mail: ibergin@landkreis-aurich.de) oder die jeweiligen Ansprechpartner*innen des Amtes gerne zur Verfügung. Bei Fragen zu dem Online-Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Heike Backer (Amt für Personalwesen, Tel. 04941 16-1122).
Anerkennungspraktikum
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Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern in Norden ist eine Einrichtung der Jugendhilfe, die mit verschiedenen Fachkräften besetzt ist. Nach § 28 SGB VIII unterstützt die Beratungsstelle Kinder, Jugendliche und Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Bearbeitung individueller und familienbezogener Probleme, Erziehungsfragen und Fragen in Trennungs- und Scheidungssituationen. Dabei bedient sich die Beratung verschiedener methodischer, pädagogischer und therapeutischer Ansätze.
Insgesamt sind in der Beratungsstelle vier Dipl.-Psychologen*innen, fünf Sozialpädagogen*innen/Sozialarbeiter*innen und eine Diplom-Pädagogin mit Zusatzausbildungen in der systemischen Familientherapie, Gesprächspsychotherapie oder Verhaltenstherapie für Kinder tätig.
In der Einführungsphase werden in den ersten 14 Tagen zunächst die Arbeitsstrukturen der Beratungsstelle vermittelt.
In den weiteren drei Monaten übernehmen Anerkennungspraktikanten folgende Teilaufgaben sowohl in Beratungsverläufen als auch im verwaltungstechnischen Bereich.
Kennenlernen von psychologischer Testdiagnostik im Lernleistungsbereich
Kennenlernen von Bedingungen positiver kindlicher Entwicklung aufgrund therapeutischer Prozesse in Kindertherapien; Diagnostik pathologischer Entwicklungsverläufe
Kennenlernen der unterschiedlichen Vorgehensweisen in der Fallarbeit:
– Systemischer Beratungsansatz
– Familientherapie
– Hilfe zur Umgangsregelung bei Trennung und Scheidung,
– Einzel- und Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen
– Ansätze der Lern- und Verhaltenstherapie
– Gesprächstherapeutischer Ansatz
– Sozialtherapeutischer Ansatz (Kooperation mit Kindergärten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen)
Teilnahme an wöchentlichen Team- und Fallbesprechungen, Ausschusssitzungen (JHA) und andere Gremienarbeit
Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Beratungsarbeit (KJSG, BSHG, BGB) und ergänzender Verordnungen, Erlasse und Ausführungsbestimmungen durch Literatur- und Aktenstudium
Kennenlernen der Organisations- und Verwaltungsstruktur des Trägers (Landkreis Aurich) anhand des Verwaltungsgliederungs- und Aufgaben-verteilungsplanes, der formellen Organisation, Hierarchie, Dienstweg, Regeln des formalen Umgangs.In der verbleibenden Zeit des Praktikums ist die eigenständige Fallarbeit und die Übernahme folgender verwaltungspraktischer Aufgaben unter Anleitung vorgesehen:
Arbeit in Vertiefungsgebieten
Übernahme von administrativen Aufgaben (Erstellen von Anträgen und Berichten, Leitung und Protokollführung bei Teamsitzungen, Mitarbeit an der Erstellung der Jahresstatistik der Beratungsstelle.
Befähigung zum Treffen eigener Entscheidungen durch Anwendung und Interpretation rechtlicher und verwaltungsmäßiger Anforderungen; eigenständiges Planen und Organisieren sozialpädagogischen Handelns.
Während des gesamten Praktikums wird eine regelmäßige, wöchentliche Reflexion mit dem Anleiter/der Anleiterin vereinbart und durchgeführt. -
Fachberatung trägt wesentlich zur Qualitätsentwicklung von Kindertageseinrichtungen bei und unterliegt fortlaufenden Veränderungsprozessen. In der fachpolitischen Öffentlichkeit wird Fachberatung als qualitätsentwickelndes und -sicherndes Unterstützungssystem und Steuerungsinstrument wahrgenommen. Um Veränderungen begleiten und gestalten zu können, erfordert die Tätigkeit als Fachberatung neben inhaltlicher und organisatorischer Flexibilität ein hohes Maß an Reflexionsvermögen im Hinblick auf die eigene Beratungstätigkeit und Rolle. Für die Fachberatung wird es zunehmend wichtiger, die eigene Fort- und Weiterbildung zu fokussieren, um qualitätssteuernd und –sichernd beraten zu können.
Fachberatung soll die Träger und die Einrichtungsleitung bei ihrer Aufgabe unterstützen, ein fachlich und organisatorisch tragfähiges Angebot für Kinder und Eltern zur Verfügung zu stellen. Fachberatung initiiert, begleitet und steuert Entwicklungsprozesse in der Kindertagesbetreuung. Dabei sind folgende Handlungsfelder relevant:
Umsetzung gesetzlicher Rahmenbedingungen
Konzeptionsentwicklung
Organisationsentwicklung
Kooperation und Vernetzung
Qualitätsentwicklung und -sicherung
Öffentlichkeits- und Gremienarbeit
FinanzmanagementTrotz der großen Heterogenität der Fachberatungsangebote in Kindertageseinrichtungen lassen sich folgende Aufgaben von Fachberatung im Kern festhalten:
fachliche und organisationsbezogene Beratung der Trägerorganisationen
fachliche Beratung der Kindertageseinrichtungen
Beratung bei der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen
Begleitung von Qualitätsentwicklungsprozessen
Beratung zur Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung einer pädagogischen Konzeption
Personalmanagementberatung
Organisationsentwicklungsberatung
Konfliktberatung für unterschiedliche Akteure (Träger, Leitung, Team, Eltern)
Beratung und Unterstützung einer sozialraumorientierten NetzwerkarbeitDie vielfältigen Aufgaben erfordern unterschiedliche Fachkompetenzen und personale Kompetenzen, die zur Bewältigung dieses Aufgabenspektrums als Fachberaterin oder Fachberater beitragen.
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Der Landkreis Aurich betreibt seit dem Jahr 2014 eine eigene Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung „Koje“. Die Einrichtung ist barrierefrei und bietet zehn Plätze für Minderjährige im Alter von 10-17 Jahren. Acht dieser Plätze dienen zur Klärung (Clearing). Auf diesen Plätzen verbleiben die Kinder und Jugendlichen für drei Monate. Zwei Plätze sind für den Bereitschaftsdienst vorbehalten und werden außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes, sowie an Sonn- und Feiertagen belegt. Hier geht es um eine kurzfristige Krisenintervention. Der Verwaltungsakt für die Inobhutnahme wird durch den Sozialen Dienst oder den Pflegekinderdienst des Amtes für Jugend und Soziales durchgeführt.
Das vorrangige Ziel unserer Einrichtung ist Rückführung in die Herkunftsfamilie nach der Clearingzeit. Allerdings kann eine Rückführung in den elterlichen Haushalt aufgrund verschiedener Umstände nicht immer umgesetzt werden. Bei diesen Fällen wird mit den beteiligten Fachdiensten und den Kindern bzw. Jugendlichen gemeinsam nach einer Alternative, wie z. B. einer Wohngruppe oder einer Unterbringung in der Vollzeitpflege, gesucht.
Das Team der Einrichtung besteht aus verschiedenen Professionen und im Handlungsansatz wird systemisch mit den Familiensystemen gearbeitet.
Ziel des Berufspraktikums
Das Ziel des Berufspraktikums ist, dass Du das sozialpädagogische/-arbeiterische Handeln in einem Praxisfeld der stationären Kinder- und Jugendhilfe erlernst. Das Berufspraktikum wird in drei Phasen stattfinden.
Die erste Phase dient dazu, dass Du die Struktur des Trägers, aber auch die Einrichtung mit ihrem Tages- und Wochenablauf kennenlernst, sowie die Kinder und Jugendlichen und deren Mitarbeiter*innen. Das Kennenlernen der anderen Abteilungen und Institutionen, sowie eine Einführung in das Berichtswesen stellen den Schwerpunkt in der ersten Phase da. Zum Ende der ersten Phase wird dein erster begleiteter Nachtdienst stattfinden.
In der zweiten Phase geht es u. a. um die soziale Analyse und die Bezugsarbeit mit den hier untergebrachten Kindern und Jugendlichen und ihren Familien. Die Einführung in die Methoden und den systemischen Interventionen wird durch die systemischen Berater*innen bzw. den Familientherapeuten der Einrichtung stattfinden.
In der dritten Phase des Anerkennungsjahres geht es zunehmend um die eigenständige Planung und Umsetzung der gelernten Intervention und der dazugehörigen Reflexion im Kontext des gesamten Systems und des eigenen Handelns. Es findet eigenständige Bezugsarbeit statt, sowie die Erstellung von Entwicklungsberichten. Im gesamten Anerkennungsjahr wirst Du zudem die Mitarbeiter*innen der Einrichtung in der Woche und gelegentlich am Wochenende unterstützen.
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Als Sozialpädagoge*in im Anerkennungsjahr in den Jugendberufsagenturen Aurich und Norden wartet ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit auf Sie. Die Beratung und Vermittlung junger Menschen von 15 bis 27 Jahren steht im Fokus der Tätigkeit. Die rechtskreisübergreifende Ausrichtung der Jugendberufsagenturen bietet Hilfen aus dem SGB II, SGB III und SGB XIII.
Während des Anerkennungsjahres werden Sie intensiv durch ein routiniertes Team eingearbeitet und haben eine erfahrene Sozialpädagogin als Anleiterin. Ihnen wird Raum geboten, um Ihr im Studium erworbenes Fachwissen in die Praxis umzusetzen. Dies erfolgt unter anderem über intensive Fallbearbeitung in Form von Einzelfallgespräche, Hausbesuche, mögliche Gruppenmaßnahmen und andere flexible Angebote.
Gemeinsam mit vielen Netzwerkpartnern der Region können Sie auf diese Weise Menschen mit sehr unterschiedlichen Problemlagen unterstützen und ihnen Teilhabe am Erwerbsleben ermöglichen.
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Die Vollzeitpflege ist eine Form der Hilfen zur Erziehung für Eltern, welche die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder nicht bewältigen können. Sie ersetzt also die Erziehung durch die leiblichen Eltern für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer. Zwar ist es das vorrangige Ziel, die Kinder zu ihren leiblichen Eltern zurückzuführen, jedoch verbleibt der größte Teil der Pflegekinder auf Dauer in ihrer Pflegefamilie, wenn die leiblichen Eltern nicht ausreichend stabilisiert werden können. Es gibt mit der allgemeinen Vollzeitpflege, der sozialpädagogischen Vollzeitpflege, der Sonderpflege und der Verwandtenpflege verschiedene Formen der Vollzeitpflege. Weitere Aufgaben des Pflegekinderdienstes sind die Adoptionsvermittlung und die familiäre Bereitschaftsbetreuung.
Der Pflegekinderdienst bietet als Fachdienst Hilfestellung, Betreuung und Beratung für die Pflegefamilien und die Pflegekinder. Ein Baustein ist die Akquise von geeigneten Pflegeeltern, die die Überprüfung und Schulung von Bewerbern umfasst und schließlich in der Vermittlung eines Pflegekindes mündet. Die Pflegefamilien sowie die Pflegekinder werden bei Anliegen unterstützt, die alle Bereiche des täglichen Lebens umfassen können. Hierdurch ergibt sich der Kontakt mit allen möglichen Akteuren rund um das Pflegekind (Kindergarten, Schule, Gerichte, Vormünder, Therapeuten, Vereine, usw.). Ebenso spielt die Beratung und Begleitung der Herkunftseltern eine Rolle, vor allem in der Ausgestaltung der Besuchskontakte zwischen ihnen und ihren Kindern.
Die Bereiche der Adoptionsvermittlung und der familiären Bereitschaftsbetreuung bringen weitere besondere, vielfältige Aufgaben mit sich. Dies alles zusammengefasst ergibt einen sehr spannenden und vielseitigen Arbeitsbereich.
Im Rahmen des Anerkennungsjahres werden alle Arbeitsbereiche des Pflegekinderdienstes und deren Aufgaben sowie die Amtsstruktur kennengelernt. Bei Interesse gibt es auch die Möglichkeit in anderen Bereichen des Amtes zu hospitieren.
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Der Aufgabenbereich „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ des Landkreises Aurich hat die Aufgabe, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen zu fördern und dadurch eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe (z.B. bzgl. der individuellen Lebensführung, an Bildung, am Arbeitsleben) am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dies bedeutet zugleich Benachteiligungen entgegenzuwirken und Barrieren abzubauen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, arbeiten Sozialpädagog*innen und Verwaltungsfachkräfte in einem Team zusammen. Der Sozialraum umfasst das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Aurich.
Der Aufgabenbereich „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ umfasst folgende Bereiche:
- Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen
- Durchführung des Gesamtplanverfahrens nach §§ 17 ff. SGB IX (Kapitel 7)
- Bedarfsermittlung und -feststellung gem. §§ 17 ff. SGB IX (Kapitel 7)
- Weiterentwicklung der Verfahren und Instrumente zur Bedarfsermittlung und Hilfeplanung
- Durchführung von Zielauswertungen und Wirkungskontrollen
- Auswahl geeigneter Leistungserbringer
- Mitarbeit in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen und Netzwerken
- Teilnahme an kollegialen Fallberatungen sowie Supervisionen
Während des Anerkennungsjahres lernen Praktikant*innen alle Aufgabenbereiche kennenlernen und werden intensiv in das abwechslungsreiche Themenfeld eingearbeitet.
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Die 4 Regionalteams im Amt für Jugend und Soziales sind Ansprechpartner für die Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien im Landkreises Aurich. Mit unserer Tätigkeit möchten wir Beitrag dazu leisten die Lebensbedingungen für den benannten Personenkreis zu verbessern und ihn bei der Bewältigung von erzieherischen Problemen zu unterstützen. Die Arbeit basiert auf der Grundlage des SGB VIII in Verbindung mit angrenzenden gesetzlichen Regelungen.
Durch eine Antragsprüfung und Bedarfsermittlung wird festgestellt, ob und in welcher Form Hilfe benötigt und angeboten werden kann.
Insgesamt wird die Tätigkeit des Berufspraktikums in drei Phasen eingeteilt, die durchaus aber in Einzelaufgaben ineinanderfließend übergehen können.
Ziel des Berufspraktikums ist, eigenständig und sicher in den Arbeitsfeldern (Sozialer Dienst und Jugendhilfe im Strafverfahren) zu handeln. Dazu wirst Du im 2. Praktikumshalbjahr eigene Fälle übernehmen und unter Anleitung eigenständig bearbeiten.
Die erste Phase, die die Einführung in die Arbeitsfelder darstellt, soll ca. 1,5 Monate andauern und dient der Einführung in die Dienststelle, das Kennenlernen der verschiedenen Arbeitsbereiche und die Begleitung und Beobachtung der einzelnen Mitarbeiter.
In der zweiten Phase, die ca. weitere 2,5 Monate andauern wird, wirst Du schwerpunktmäßig den Bereich der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) begleiten. Durch Übernahme von ausgewählten Fällen, die im Rahmen der JuHiS anfallen, wird die Tätigkeit eingeübt.
In der dritten Phase des Anerkennungsjahres wird der Schwerpunkt des Berufspraktikums in der Arbeit des Sozialen Dienstes liegen. Der Soziale Dienst hat beim Landkreis Aurich eine breite Aufgabenstellung, die folgende Bereiche umfasst:
- Beratung in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, allgemeine Erziehungsberatung und der Förderung der Erziehung in der Familie, über
- die Wahrnehmung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII bis zur Einleitung der
- im Einzelfall notwendigen und beantragten Hilfen für Familien, deren Eltern, Kinder oder auch für junge Volljährige (Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII, sowie § 42 und § 42a SGB VIII).
Insbesondere in diesem Arbeitsfeld ist die Einübung und Kenntnis des verwaltungsgerechten Handelns von der Antragstellung bis zur Bescheiderteilung, die Einhaltung von Fristen und Dokumentation und Aktenführung eine wichtige Verwaltungsaufgabe. Bei der Einzelfallarbeit ist ein spezielles EDV-Programm (KDO-Jugendwesen) zu bedienen und entsprechend Statistik über die erzieherischen Hilfen zu führen.
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Sozialpädagoge/in im Anerkennungsjahr im Sozialpsychiatrischen Dienst Norden oder Aurich
Kontaktstellen Wiemersches Haus (Norden) und Dwarsloopers (Aurich)
Anfangsphase (ca. 3 Monate)
Zu Beginn des Anerkennungsjahres steht die Orientierung in der Institution sowie im institutionellen Umfeld im Vordergrund. Dazu gehört, den strukturellen Aufbau der Funktionen und Aufgabenbereiche des Kreises, die Bezirksaufteilung und die Verwaltung kennen zu lernen. Mit Hilfe von vorhanden Unterlagen durch das Kennenlernen der nötigen Rechtsgrundlungen wie NPsychKG, Betreuungsgesetz, BGB, SGB und andere und durch die Teilnahme an Besprechungen soll eine theoretische Grundlage für die praktische Arbeit geschaffen werden. Darüber hinaus lernt der Berufspraktikant, zur besseren Orientierung, andere psychosoziale Einrichtungen kennen. Außerdem erhält der Berufspraktikant in der jeweiligen Kontaktstelle die Möglichkeit, erste Kontakte mit Betroffenen zu knüpfen und er kann sich so aktiv in die Arbeit mit einbringen. Zusätzlich lernt er die Netzwerk- und Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägerschaften kennen. Der Berufspraktikant lernt bereits in dieser Phase das Anlegen von Akten, sodass er diese in den darauffolgenden Phasen bereits eigenständig bearbeiten und mit dem Dokumentationssystem umgehen kann. Auch soll bereits in dieser Phase mit anfänglicher Unterstützung erlernt werden, wie Anträge und Bescheide fachgerecht formuliert werden, sodass es in der nächsten Phase auch selbstständig gelingt. Des Weiteren soll in dieser Phase der gesellschaftliche und gesetzliche Auftrag öffentlicher Sozialarbeit deutlich werden.
Hauptphase (ca. 6 Monate)
Nach dieser ersten Einarbeitungsphase wird der Berufspraktikant immer mehr in die aktive Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes mit einbezogen und eingeplant. Die Arbeit des Berufspraktikanten umfasst folgende Bereiche:
- Die Übernahme einer Einzelbetreuung und dazugehörige administrative Tätigkeiten, wie z.B. eigenständige Dokumentation
- Kennenlernen von Entscheidungsabläufen und Zuständigkeiten
- Anwendung von Gesetzen und Vorschriften
- Gruppenbegleitung in der Kontaktstelle
- Übernahme von Einzelgesprächen im Rahmen von Hausbesuchen und in den Kontaktstellen
- Mitarbeit bei konzeptionellen Entwicklungen im Sozialpsychiatrischen Dienst und der Kontaktstellen
- Mitarbeit und Teilnahme bei Arbeitsgruppen- und Gemeinschaften des Sozialpsychiatrischen Verbundes
- Mithilfe bei der Erstellung von Statistiken
- Selbsthilfepotentiale unterstützen und fördern
- Auseinandersetzung mit Funktion und Ethik der professionellen Sozialen Arbeit
- Konfliktsituationen erkennen und professionell lösen
- Einleitung pädagogischer und sozialpsychiatrischer Maßnahmen
Zudem wird der Berufspraktikant die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes bei Hausbesuchen und im Rahmen der Krisenintervention begleiten. Durch die Arbeit in diesen Bereichen soll das Erkennen und Üben von Problemen, Beziehungs- und Sozialstrukturen sowie hypothetischen und diagnostischen Überlegungen gefördert werden. Auch die schriftliche Niederlegung von u.a. Arbeitsplänen und Berichten sind Ziele dieser Phase. Ebenso ist es wichtig, dass die fachliche Zuständigkeit zu anderen Disziplinen abgegrenzt wird. Zusätzlich ist es erforderlich, dass der Berufspraktikant Ermessensspielräume erkennt und dementsprechend fachgerecht nutzt. Außerdem soll mit dem Berufspraktikanten eine regelmäßige Reflexion durchgeführt werden, damit die Kritik- und Teamfähigkeit geübt und gestärkt wird.
Phase des selbstständigen Arbeitens (ca. 3 Monate)
In dieser Phase findet eine Vertiefung aller bereits in Phase zwei dargestellten Tätigkeiten statt, was unter anderem auch eine selbständige Tätigkeit im Rahmen der Urlaubsvertretung bedeuten kann. In der Phase soll der Berufspraktikant möglichst selbstständig und eigenverantwortlich handeln. Sein Betätigungsfeld beinhaltet u.a. folgende Schwerpunkte:
- Allgemeine und selbstständige Dokumentation
- Eigenständiges Bearbeiten von Neuzugängen
- Eigenständiges Bearbeiten von Statistiken
- Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Projekte im Rahmen der Selbsthilfegruppe
- Vertiefung der Rechtsgrundlagen sowie in der Praxis und der Berücksichtigung der entsprechenden formalen Begebenheiten
- Eigenständige Beratung und Betreuung im Rahmen von Hausbesuchen
- Beratende und freizeitpädagogische Unterstützung der Organisation im Wiemerschen Haus
- Assistenz im Rahmen der Krisenintervention
Durch die Schwerpunkte in dieser Phase soll die Befähigung zur Selbst- und Fremdwahrnehmung sowie die Kontrolle des eigenen beruflichen Handelns noch weiter gestärkt werden. Ebenso soll der Berufspraktikant lernen, wie Hilfen und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden und verschiedene methodische Handlungsmöglichkeiten erkannt werden. Zusätzlich soll in dieser Phase die Umsetzung der theoretischen Erkenntnisse und Erfordernisse in der Praxis thematisiert werden, aber auch das Erkennen und die Reflexion der eigenen spezifischen Fähigkeiten, Grenzen und des pädagogischen Handelns.
Anleitung des Berufspraktikums
Während des gesamten Berufspraktikums wird der Berufspraktikant von einer Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin angeleitet. Eine Reflektion der Arbeit findet unter anderem in Dienstbesprechungen statt (Fallbesprechungen, Dienstplanungen, aktuelle Fragestellungen, Supervision usw.).
Im Rahmen der Dienstbesprechungen sowie in Anleitungsgesprächen besteht die Möglichkeit der Reflektion der eigenen Berufsrolle sowie der Perspektivplanung diesbezüglich.
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Wir bieten Ihnen mit der STI Prävention einen spannenden Arbeitsbereich.
Inhaltlich geht es um die Beratungstätigkeit zu sexuell übertragbarer Krankheiten (STI) im Sinne des § 19 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie um Gesundheitsberatung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
Beratungstätigkeit STI
Vordergründig ist der Einsatz an verschiedenen Schulen des Landkreises Aurich. Themen zur Pubertät, geschlechtliche Identität, Verhütungsmethoden, sexuell übertagbare Infektionen und sexuelle Orientierung werden Schüler*innengruppen unterschiedlichen Alters nahegebracht.
Sexualpädagogische Einzelberatung, zunächst hospitierend, erweitert den Aufgabenbereich.
Gesundheitsberatung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Durch den Nachweis über eine gesundheitliche Beratung durch das Amt für Gesundheitswesen sind Menschen, die in der Prostitution arbeiten, berechtigt sich im Ordnungsamt zu melden. Insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs sowie die Arbeitsbedingungen sind Inhalt der Beratung, welche auch in diesen Arbeitsbereich fällt. Die Beratungen finden in Aurich und Norden im jeweiligen Amt für Gesundheitswesen statt.
Zu den Aufgaben gehört darüber hinaus der Ausbau von Netzwerken und niederschwelligen Angeboten sowie organisatorische Tätigkeiten und Dokumentationen.
Eine gewisse Offenheit für Themen der sexuellen Bildung sowie Interesse und Spaß am Umgang mit Gruppen, Moderation und unterschiedlichen Beratungssettings sowie eine gute Selbst- und Arbeitsorganisation sind ideale Voraussetzungen für diesen Arbeitsbereich.
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Das Amt für Jugend und Soziales kann für Minderjährige kraft Gesetz oder durch Beschluss des Familiengerichtes zum*r Vormund*in oder Pfleger*in bestellt werden. Der/die Amtsvormund*in/ Pfleger*in übernimmt damit das Sorgerecht in den auf ihn/ihr übertragenen Teilen. Um im Sinne der Minderjährigen entscheiden, sie unterstützen und begleiten zu können, hält der/die Vormund*in/ Pfleger*in mit den von ihm/ihr betreuten Minderjährigen (Mündel) regelmäßig Kontakt, die in der Regel in einer Wohneinrichtung, Pflegefamilie oder sonstigen Jugendhilfeeinrichtung leben. Es finden Besuche im häuslichen Umfeld der Mündel oder gemeinsame Aktivitäten statt.
Im Rahmen der Begleitung seiner/ihrer Mündel hat der/die Vormund*in/ Pfleger*in außerdem Kontakt mit den anderen Fachbereichen des Amtes für Jugend und Soziales (Soziale Dienste, Pflegekinderdienst), mit den Familiengerichten, Ärzten, Therapeuten, Schulen, Krankenkassen, Polizei, usw., was ein abwechslungsreiches Aufgabenfeld ergibt. Dienstbesprechungen, Fallbesprechungen und Supervision regen zur Reflexion an und sind ein wichtiger Bestandteil dieses Arbeitsbereiches.
Im Rahmen des Anerkennungsjahres wirst Du alle Aufgaben im Bereich Vormundschaften und die Strukturen des Amtes kennenlernen. Bei Interesse kannst Du auch in anderen Bereichen des Amtes hospitieren.