Zentrale Finanzverwaltung
Die Zentrale Finanzverwaltung ist die Schaltzentrale, wenn es um Geld geht. Die Tätigkeiten umfassen dabei die Finanz- und Kassenbuchhaltung, die Betreuungen der Umsatz- und Körperschaftssteuer, die Verwaltung von Erbbaurechten und unbebauten Grundstücken, die strategische Finanzmittelbeschaffung, die Planung, Aufstellung sowie Durchführung des Haushaltsplanes und das Forderungsmanagement. Kurz: die Zentrale Finanzverwaltung ist immer eingebunden, wenn Geld von A nach B „gebracht“ werden muss.
Die Zentrale Finanzverwaltung sieht sich dabei gleichermaßen als Dienstleister und Partner für die Fachämter der Kreisverwaltung, Verwaltungsleitung, Politik und alle, die in einer finanziellen Beziehung zur Kreisverwaltung stehen. Dabei ist auch der Austausch mit den kreisangehörigen Kommunen von großer Bedeutung, denn nur als kommunale Familie kann die Kernaufgabe einer soliden finanziellen Grundausrichtung bewältigt werden. Das Forderungsmanagement ist hier ein sensibler Bereich. Es ist eine Hand, die dem Schuldenden gereicht wird, die aber auch letztendlich zugreift, wenn keine Kommunikation stattfindet.