Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, leistungsberechtigten Personen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Dabei ist zu beachten, dass die Eingliederungshilfe eine nachrangige Leistung ist. Vorrangig sind alle Leistungen anderer Rehabilitationsträger auszuschöpfen, z.B. Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Eingliederungshilfe ist im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt.

Online-Service