Finanzen, Controlling, besondere Leistungen
Beistandschaften
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot an alle alleinerziehende Elternteile. Der Beistand hilft bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Durchsetzung der Ansprüche auf Kindesunterhalt.
Voraussetzung für die Einrichtung einer Beistandschaft ist, dass sich das Kind in der Obhut des Antragstellers befindet und dieser für das Kind sorgeberechtigt ist.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Der Beistand wird ausschließlich in den genannten Aufgabenbereichen und nur in enger Abstimmung mit dem antragstellenden Elternteil tätig.
Die Beistandschaft kann jederzeit auf schriftlichen Antrag eingerichtet und wieder beendet werden. Sie endet jedoch kraft Gesetzes spätestens mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres des Kindes.
Die Einrichtung einer Beistandschaft ist bereits vor Geburt des Kindes möglich.
KONTAKT
Stadt Aurich, Gemeinden Großefehn, Ihlow, Südbrookmerland und Stadt Wiesmoor:
Buchstabe A bis H: Frau G. Brauer, Tel. 04941 16-5121
Buchstabe Hi bis O: Frau I. Thedinga, Tel. 04941 16-5126
Buchstabe P bis Z: Herr C. Walter, Tel. 04941 16-5125
Baltrum, Brookmerland, Dornum, Großheide, Hage, Hinte, Juist, Krummhörn, Stadt Norden und Norderney:
Buchstabe A bis He: Frau B. Janssen, Tel. 04941 16-5161
Buchstabe Hin bis Pi: Frau G. Swieter, Tel. 04941 16-5160
Buchstabe Pi bis Z: Frau T. Stürenburg, Tel. 04941 16-5152
BILDUNG UND TEILHABE
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben, aber Transferleistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld) erhalten. Mit diesen Leistungen kann das Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Eltern die Kosten dafür ansonsten nicht leisten können. Weiter wird dort aus Stiftungsgeldern für Eltern die besondere Form „Dabei sein“ bearbeitet, wenn diese für ihre Kinder keine Leistungen aus dem Bildungspaket beziehen können, aber trotzdem nur über geringes Einkommen verfügen. Mit etwas geringerem Umfang kann dann auch hier noch, allerdings einkommensabhängig, Hilfestellung geleistet werden.