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Jugendärztlicher Dienst

Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Deshalb bemühen wir uns die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen im Landkreis Aurich zu fördern.  


Folgende Aufgaben werden wahrgenommen:

  • Schuleingangsuntersuchungen
  • Impfberatung; z. B. Kontrolle der Impfbücher aller Kinder zum Zeitpunkt der Einschulung und in den 6. Klassen
  • Untersuchung und Begutachtung von entwicklungsverzögerten oder entwicklungsgestörten Kindern einschließlich Elternberatung; z. B. im Rahmen der sozialmedizinischen Begutachtung im Verfahren der Gewährung von Eingliederungshilfe (Integrationskindergartenplatz, Frühförderung u. a.)
  • Ärztliche Untersuchung im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • Durchführung von Sprechtagen der Fachberatung Hör- und Sprachstörungen im Gesundheitsamt
  • Durchführung von Sprechtagen der Fachberatung Sehen im Gesundheitsamt
  • Beratung von Schulen und Kindergärten in Fragen der Kindergesundheit
  • Früherkennungsteam zur Interdisziplinären Diagnostik für Kinder von 0-6 Jahren

Weitere Informationen zur Entwicklung und Gesundheit von Kindern finden Sie unter:

Schuleingangsuntersuchung

In Niedersachsen werden alle Kinder vor der Einschulung im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung hinsichtlich ihres Entwicklungs- und Gesundheitszustandes ärztlich untersucht. Dabei werden schulrelevante Stärken und Schwächen des Kindes ermittelt, die Eltern beraten und ggf. Fördermaßnahmen für das Kind empfohlen. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für die Kinder Pflicht.

Das Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist, jedem Kind gerecht zu werden, ihm einen guten Start in der Schule zu ermöglichen und damit möglichst viele Zukunftschancen zu sichern. Die rechtliche Grundlage für die Schuleingangsuntersuchung ist für Niedersachsen in § 5 Absatz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) sowie § 56 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu finden. Alle Kinder, die zum 1. Oktober das 6. Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig und im kommenden Schuljahr eingeschult. Für Kinder die im Juli, August oder September geboren sind, kann auf Wunsch der Eltern die Schulpflicht um ein Jahr verschoben werden. Die Schuleingangsuntersuchung findet aber zum ursprünglichen Zeitpunkt statt. Das Aussondern und Zurückstellen „schulunreifer“ Kinder gehört der Vergangenheit an; heute geht es um die zeitgerechte Begleitung aller Kinder in die ihnen gemäße Form der schulischen Betreuung und Förderung, gleich ob in Regelunterricht, Inklusionsmodell, Schuleingangsstufe, integrierter Schulbeginn oder primäre sonderpädagogische Förderung.  

Die Schuleingangsuntersuchung unterscheidet sich in ihren Inhalten und in der Gewichtung der Ziele ganz wesentlich von den beim niedergelassenen Kassenarzt durchzuführenden Früherkennungsuntersuchungen U8 und U9 – ungeachtet der einen oder anderen Parallele und einer zeitlichen Nähe. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und in eine Gesundheitskartei übernommen, die das Kind während seines weiteren Schullebens begleiten wird.

Da die Schuleingangsuntersuchung einen gesamten Jahrgang von Kindern vollständig erfasst, gibt sie Aufschluss über den Gesundheitszustand und die gesundheitliche Versorgung unserer Kinder. Sie ermöglicht durch örtliche und landesweite Auswertung und Vergleiche die Feststellung bestimmter Krankheitshäufungen ebenso, wie die Erkennung von Unterschieden in der Versorgung und von Versorgungslücken. Ziel ist es, den Ursachen nachzugehen und diese, wenn möglich, zu beseitigen. Die Auswertungen erfolgen Computer gestützt, in anonymisierter Form, d. h. ohne Angaben, die Rückschlüsse auf die Eltern oder das Kind zulassen. Für die landesweite Auswertung werden die anonymisierten Daten an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) weitergegeben. Alle Ergebnisse werden ausschließlich nach Gruppen zusammengefasst dargestellt.

Medizinische Befunde oder Verdachtsmomente teilen wir den Eltern unmittelbar mit, damit sie die Abklärung und Behandlungen unverzüglich in die Wege leiten können. Darüber hinaus beraten wir die Eltern zu den individuellen kindergesundheitlichen Gesichtspunkten, soweit sie für den Schulbeginn bedeutsam sind.

Bei besonderen Problemen, etwa im Zusammenhang mit chronischer Krankheit oder Behinderung, stimmen wir uns – in Absprache mit den Eltern – mit dem behandelnden Kinderarzt, der Klinik, der Kindertagesstätte oder der Frühförderstelle ab. Wenn es dann notwendig ist, leiten wir – ebenfalls mit elterlicher Einverständnis – für die aufnehmende Schule wichtigen Informationen weiter.

Im Anschluss an die Untersuchungen teilen wir die schulrelevanten Ergebnisse der aufnehmenden Schule schriftlich mit. In Absprache mit den Schulen findet eine abschließende Besprechung mit der/dem Schulleiter*in statt.

Familiengesundheitsdienst

Alle Themen die sie als Familie belasten, können Sie mit der Kollegin im Familiengesundheitsdienst besprechen. Zum Beispiel können das sein: 

  • Beratung in Krisen (Trennung, Arbeitsplatzverlust, Verlust von Liebgewonnenem)
  • Unstimmigkeiten in der Partnerschaft bei Belastungen
  • Generationskonflikte zwischen Eltern und Kindern
  • Abspracheschwierigkeiten bei der Betreuung oder Pflege von Angehörigen
  • Gesundheitliche Probleme Ihrer Angehörigen, körperlich, psychisch oder geistig
  • Verhaltensauffälligkeiten beim minderjährigen Kind
  • Gewalt in der Familie

Die Möglichkeiten der Beratung liegen darin, die momentane Lebenssituation zu betrachten, Beziehungen, Probleme und Gedanken zu sortieren und neu zu ordnen.
Das kann alle Themen betreffen, die Sie als Familie belasten.

Die Beratung erfolgt durch eine Diplom Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin mit Zusatzausbildung zur Familientherapeutin.

In Zusammenarbeit mit anderen Institutionen können weiterführende Hilfen vermittelt werden.

  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Amt für Kinder, Jugend und Familie
  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
  • Niedergelassene Ärzte und Therapeuten
  • Beratungsstellen
  • Frühförderung
  • Senioren- und Pflegestützpunkt

Die Gespräche sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht.
Im ersten Gespräch wird die Art der weiteren Zusammenarbeit mit Ihnen persönlich verabredet. Die Beratung erfolgt durch eine Diplom Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin mit Zusatzausbildung zur Familientherapeutin.

Familienhebammen

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Kontaktaufnahme nur über die Familienhebammenzentrale
0160-1550275

Sprechzeiten:
dienstags bis freitags
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dieses Angebot richtet sich speziell an die ganze Familie.

Begleitung von Familien vor der Geburt und bis zum Ende des 1. Lebensjahres nach der Geburt des Kindes.

Die Geburt eines Kindes bedeutet eine große Veränderung für eine Familie. Alle Beteiligten müssen sich mit Fragen, Ängsten und Belastungen auseinandersetzen. Fühlt sich eine Familie überfordert, kann sie von einer speziell ausgebildeten Hebamme unterstützt werden. Zusätzlich kann eine Beratung durch eine Familientherapeutin erfolgen.

Wer kann die Hilfe bekommen?

  • Schwangere
  • Familien bis zum 1. Geburtstag ihres Kindes

Die Mitarbeiterinnen

  • 5 Familienhebammen
  • 1 Familientherapeutin  

Schweigepflicht

Alle Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Informationen dürfen nur mit ihrem Einverständnis weitergegeben werden.

Beratungsdienst für sexuelle Gesundheit

Sexuell übertragbare Infektionen (STI)

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung über sexuell übertragbare Infektionen (STI)
  • HIV-Labortest
  • HIV-Schnelltest
  • Syphilis-Schnelltest
  • Hepatitis C-Schnelltest

 Hinweise:

  • Unser Beratungs- und Testangebot ist KOSTENLOS.
  • WICHTIG: Alle oben aufgeführten Schnelltests zeigen ca. ab 12 Wochen nach dem Risikokontakt ein zuverlässiges Ergebnis an. Eine Fingerkuppen-Blutentnahme (ähnlich wie bei Blutzuckerbestimmung) ist hier ausreichend.
  • Bei den von uns angebotenen Schnelltests handelt es sich um sogenannte Screening-Tests. Das heißt: Eine vorliegende Infektion wird 12 Wochen nach dem Risikokontakt SICHER erkannt, falsch-negative Ergebnisse sind selten, falsch positive Ergebnisse können auftreten -> Jedes positive Ergebnis muss anschließend durch einen Bestätigungstest (in der Regel durch Venenblutentnahme beim Haus- oder Facharzt) überprüft werden.
  • Der klassische HIV-Labortest ist ebenfalls ein Screening-Test, erfolgt durch Venenblutentnahme (Ellenbeuge) und zeigt bereits 6 Wochen nach dem Risikokontakt ein zuverlässiges Ergebnis an. Hier erfolgt der Bestätigungstest umgehend aus dem bereits ursprünglich entnommenen Venenblut (keine lange Wartezeit).

Sprechzeiten:

  • Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Telefonische Erreichbarkeit: montags von 8:00 bis 11:00 Uhr
  • Sprechstunde ist an einem festgelegten Donnerstag pro Monat pro Standort (Aurich / Norden):
    16:00 – 19:00 Uhr, ggf. nach Rücksprache auch montagvormittags 

Sozialer Beratungsdienst

Der soziale Beratungsdienst richtet sich an erwachsene Menschen, die durch Vereinsamung, drohender Behinderung oder altersbedingt Hilfe in sozialen Fragestellungen benötigen. Auch Menschen, die sich vom Alltag überfordert fühlen oder ältere, alleinlebende Menschen, welche hilfebedürftig sind, können auf den sozialen Beratungsdienst zurückgreifen.

Wer kann die Hilfe in Anspruch nehmen?

  • Jede/r Volljährige

Wie arbeitet der soziale Beratungsdienst?

  • Beratungshilfen werden kostenfrei und auf Wunsch anonym gewährt
  • Hausbesuche
  • Mediationen

Die Mitarbeiter*innen

  • Dipl. Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin
  • Bei Bedarf auch in Kooperation mit dem ärztlichen Gesundheitsteam und weiteren Beratungsdiensten des Gesundheitsamtes

Die Aufgaben

Der soziale Beratungsdienst ist Ansprechpartner für den oben genannten Personenkreis und Institutionen. Aufgabe ist die Zusammenarbeit mit den Behörden, Institutionen, Vereinen und Selbsthilfegruppen innerhalb des Landkreises Aurich. Dies geschieht auch durch gezielte Informationen über Hilfen in schon bestehenden Einrichtungen und einer engen Zusammenarbeit mit dem Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Aurich.

Das Ziel

Bildung und Betreuung eines Hilfenetzwerkes für Menschen in Problemlagen. Dieses Netzwerk verknüpft Behörden, Institutionen, Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich Tätige. Eine ehrenamtliche Mitarbeit im sozialen Beratungsdienst ist ebenfalls immer willkommen.

Heimaufsicht

Grundlage für die Heimaufsicht ist das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG).

Die Aufgabe der Heimaufsicht ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse von alten und pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderung beachtet und geschützt werden. Im Rahmen unangekündigter Prüfungen in Form von Heimbegehungen wird in den Pflegeeinrichtungen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen sowie der Heimpersonalverordnung, der Heimmindestbauverordnung, der Heimmitwirkungsverordnung und der Heimsicherungsverordnung überwacht.

Im Folgenden einige der Bereiche, die überprüft werden:

  • die pflegerische, gesundheitliche und soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner
  • die Beachtung er Bewohnerrechte
  • die Ausstattung, der Zustand und die Gestaltung der Räumlichkeiten
  • die Tagesablauf- und Arbeitsablaufgestaltung
  • die qualitative und quantitative Personalbesetzung
  • die Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner
  • die innere Struktur der Einrichtung
  • die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner
  • die allgemein hygienischen Verhältnisse
  • die Verwendung der von Bewohnerinnen und Bewohnern gezahlten Gelder und geldwerten Leistungen an die Einrichtung

Die Heimaufsicht berät Betreiber bei der Errichtung oder Erweiterung unterstützender Einrichtungen (Heime, ambulante Wohngemeinschaften, Formen des betreuten Wohnens und Einrichtungen der Tagespflege), ist Ansprechpartner für Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Bewohnervertretungen und Pflegekräfte bei Fragen und Problemen. Die Einrichtungen werden, wenn Mängel im Rahmen einer Prüfung festgestellt wurden, bei der Beseitigung der Mängel beraten bzw. wird die Abstellung der Mängel durch Auflagen und Anordnungen ordnungsrechtlich geahndet.

Wenn Sie Fragen oder Beschwerden haben, können Sie sich ggf. unter garantierter Wahrung der Anonymität an die Heimaufsicht wenden.