Sozialpsychiatrischer Dienst
Der Sozialpsychiatrische Dienst steht allen Menschen offen, die unter seelischen Belastungen und seelischen Krankheiten leiden oder als Angehörige, Freunde, Bekannte, Kollegen und Vorgesetzte davon betroffen sind.
Jeder kann sich ohne Formalitäten, unabhängig von der Konfessionszugehörigkeit und auf Wunsch auch anonym an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden. Die Beratungen sind kostenfrei.
Was wir tun?
- Beratung
- Gruppenangebote
- Information
- Krisenintervention
- Vermittlung weiterer Hilfen
- Hilfekonferenzen
- Netzwerkarbeit im Sozialpsychiatrischen Verbund
Wie kann die Beratung aussehen?
- Beratung und Betreuung, auch über längere Zeit
- Begleitung in Lebenskrisen
- Einzel-, Partner- und Familiengespräche
- Angehörigenberatung
- Hausbesuche
- Betreuung nach Klinikaufenthalten
- Unterstützung im Umgang mit Behörden, Arbeitgebern usw.
- Hilfen bei der Gestaltung von Alltag und Freizeit
- Vermittlung von Rehabilitations- und Behandlungsmöglichkeiten
Wer erfährt von dem Beratungsgespräch?
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes unterliegen der Schweigepflicht. Informationen dürfen nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben werden. Das bedeutet, dass ohne ausdrückliche Vereinbarung niemand von dem Inhalt der Gespräche erfährt.
Gibt es ärztliche Hilfe?
- Ja.
Sprechzeiten
- nach Vereinbarung
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Sozialpsychiatrische Verbund
Der Sozialpsychiatrische Verbund übernimmt die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Anbieter, Nutzer und Kostenträger in der psychiatrischen Versorgung des Landkreises Aurich zu koordinieren. Dies geschieht unter der Geschäftsführung des Sozialpsychiatrischen Dienstes.
Der Verbund besteht aus an der sozialpsychiatrischen Versorgung beteiligten Institutionen, den Kostenträgern und Vertreter*innen von Angehörigen und Psychiatrieerfahrenen. Die Beteiligten haben sich zu einer freiwilligen Zusammenarbeit verpflichtet.
Durch das Verbundsystem sollen vorhandene Ressourcen koordiniert und besser genutzt werden. Durch eine gemeindenahe und sozialpsychiatrische Planung soll eine bedarfsgerechte Versorgung erreicht werden.
Die Organe des Sozialpsychiatrischen Verbundes:
- Die Geschäftsführung, der Sozialpsychiatrische Dienst
- Das Plenum besteht aus allen beigetretenen Mitgliedern des Sozialpsychiatrischen Verbundes.
- Der kommunale Fachbeirat besteht aus berufenen Personen und Vertreter*innen von Institutionen sowie den gewählten Sprechern*innen der Arbeitsgruppen des Verbundes.
- Die Arbeitsgruppen und Arbeitskreise des Verbundes, in denen Mitglieder des Verbundes und interessierte Nichtmitglieder zu bestimmten Themen arbeiten.
Aktive Arbeitsgruppen:
- AG Sucht: Arne Esse | arne-dietrich.esse@u-e-k.de
- AG Trialog: Ilka Wilken | ilwilken@landkreis-aurich.de
- AG Netzwerk: Michael Lohoff | m.lohoff@abba-ev.de
- AG Gerontopsychiatrie: Ilka Wilken | ilwilken@landkreis-aurich.de