Jobcenter
Das kommunale Jobcenter des Landkreises Aurich erbringt die sogenannten „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach dem SGB II. Ziel ist es, hilfebedürftige Menschen und ihre Familien im Landkreis Aurich so zu stärken, dass sie möglichst dauerhaft unabhängig von den Grundsicherungsleistungen des Jobcenters sind. Auf dem Weg dahin stehen ihnen die Mitarbeitenden beratend zur Seite, erarbeiten gemeinsam Strategien und unterstützen mit ihrem Wissen, ihren Netzwerken und den ihnen zur Verfügung stehenden Kräften.
Bis dieses Ziel erreicht ist, sichert das Jobcenter die Existenz der Leistungsberechtigten und ihrer Familien durch die Gewährung von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II – also Bürgergeld, Kosten der Unterkunft und Heizung, Erstausstattung etc.
In den vergangenen Jahren haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters des Landkreises Aurich viele leistungsberechtigte Menschen unterstützt und es ihnen ermöglicht, aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt wieder durch ihre eigengeleistete Arbeit zu gestalten. Darüber hinaus unterstützt und berät das Jobcenter Betriebe bedarfsgerecht und hilft dabei, personell wie finanziell interessante Lösungen zu finden.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Mit dem Bürgergeld können Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt sowie den Ihrer Bedarfsgemeinschaftsmitglieder bestreiten.
Was jedem Einzelnen zusteht, hat der Gesetzgeber in so genannten Regelsätzen festgelegt. Berücksichtigt werden auch Kosten für Unterkunft und Heizung im angemessenen Umfang. Zusätzlich können einmalige Beihilfen oder Mehrbedarfe im Einzelfall bewilligt werden. Hat eine Person gar kein Einkommen oder weniger Einkommen als diese Regelbeträge inkl. der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, kann sie grundsätzlich Leistungen beantragen.
Für den Antrag ausschlaggebend ist, dass die antragstellende Person erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Sie wird nur auf Antrag und in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.
Der Antrag auf Bürgergeld kann bequem online oder schriftlich bei Ihrem Jobcenter gestellt werden.
Das Bürgergeld ist eine individuelle Leistung, die die persönlichen Lebensumstände im gesetzlichen Rahmen berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Änderungen beim Einkommen und Vermögen usw.) umgehend an die für Ihren Fall zuständigen Personen in der Arbeitsvermittlung oder Leistungsgewährung.
Allgemeine Informationen zur Leistungshöhe
Allgemeine Informationen zur Zusammensetzung sowie der Höhe des Bürgergeldes (außer Unterkunftskosten) finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Angemessene Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete) und Heizkosten
Die aufgeführten Angemessenheitsgrenzen bilden grundsätzlich nur die Obergrenze für angemessenen Wohnraum. Es besteht kein Anspruch darauf, diese Grenzen in vollem Umfang auszuschöpfen.
Die angemessene Wohnungsgröße ergibt sich aus der Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen – WFB). Danach sind folgende abstrakt angemessenen Wohnungsgrößen maßgeblich:
| Haushaltsgröße nach Personen | 1 | 2 | 3 | 4 | jede weitere Person |
| Wohnflächenhöchstwert | 50 m² | 60 m² | 75 m² | 85 m² | +10 m² |
Bruttokaltmiete
Monatliche Bruttokaltmieten je Haushaltsgröße und Wohnfläche
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | |
| 50 m² | 60 m² | 75 m² | 85 m² | 95 m² | 105 m² | 115 m² | 125 m² | |
| Stadt Aurich* | 426,00 € | 480,70 € | 573,10 € | 668,80 € | 763,40 € | 853,60 € | 943,80 € | 1034,00 € |
| Stadt Norden** | 448,80 € | 542,30 € | 645,70 € | 754,60 € | 860,20 € | 963,60 € | 1.067,00 € | 1.170,40 € |
| Inseln Baltrum, Juist, Norderney | 618,20 € | 748,00 € | 889,90 € | 1.040,60 € | 1.188,00 € | 1.329,90 € | 1.471,80 € | 1.613,70 € |
| Übriges Kreisfebiet | 397,10 € | 480,70 € | 573,10 € | 668,80 € | 763,40 € | 853,60 € | 943,80 € | 1.034,00 € |
*) Kernstadt Aurich sowie zentrumsnahe Ortsteile Egels, Extum, Haxtum, Kirchdorf, Popens, Sandhorst, Walle, Wallinghausen und Tannenhausen
**) Stadt Norden sowie zentrumsnahe Ortsteile Bargebur, Süderneuland und Tidofeld und Norddeich
Erläuterungen:
Die vorstehend aufgeführten Werte setzen sich aus der angemessenen Grundmiete (kalt) und allen nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Nebenkosten zusammen (Bruttokaltmiete). Kosten für eine Garage/Stellplatz und den Garten können in der Regel nicht als Miete oder Nebenkosten anerkannt werden. Kosten für den Haushaltsstrom sind keine Nebenkosten, sondern in den Regelbedarfen enthalten.Die Nebenkostenvorauszahlungen sind in angemessener Höhe anzusetzen, damit es nicht zu hohen Nebenkostennachforderungen kommen kann. Es ist weiterhin darauf zu achten, ob es sich um einen Staffelmietvertrag handelt. Hierdurch ist die Miete unter Umständen in absehbarer Zeit nicht mehr angemessen.
Zusätzlich zur angemessenen Bruttokaltmiete werden die angemessenen Heizkosten unter Berücksichtigung der Werte des bundesweiten Heizspiegels übernommen (siehe nächster Abschnitt).
Allgemeine Hinweise:
Beachten Sie bitte, dass vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Wohnung der für die Leistungserbringung für die neue Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger über den vorgesehenen Bezug der Wohnung zu unterrichten ist und dessen Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einzuholen ist. Nur dann hat der zukünftig zuständige Leistungsträger auch in Ihrem Interesse die Möglichkeit zu prüfen, ob die Aufwendungen angemessen sind und auch bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes berücksichtigt werden können.
Er ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
Heizkosten
Heizkosten werden in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten erbracht, soweit sie angemessen sind und nicht durch unwirtschaftliches Heizverhalten verursacht werden. Hierbei wird nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes auf die Werte des Heizspiegels für Deutschland in der jeweils aktuellen Fassung zurückgegriffen (Tabellenspalte „zu hoch“). Soweit noch kein Heizspiegel für das konkrete Kalenderjahr vorliegt, wird bei Bestimmung der zu übernehmenden monatlichen Vorauszahlungen auf den aktuellsten Spiegel zurückgegriffen. Dabei werden Energieträger, Gebäudefläche und angemessene Wohnungsgröße berücksichtigt.
Monatliche Kosten je Haushaltsgröße und Wohnfläche
| Energieträger/ Heizsystem | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
| 50 m² | 60 m² | 75 m² | 85 m² | 95 m² | 105 m² | 115 m² | 125 m² | |
| Erdgas | 132,96 € | 159,55 € | 199,44 € | 226,03 € | 252,62 € | 279,21 € | 305,80 € | 332,40 € |
| Heizöl | 108,79 € | 130,55 € | 163,19 € | 184,95 € | 206,70 € | 228,46 € | 250,22 € | 271,98 € |
| Fernwärme | 102,13 € | 122,55 € | 153,19 € | 173,61 € | 194,04 € | 214,46 € | 234,89 € | 255,31 € |
| Wärmepumpe | 124,63 € | 149,55 € | 186,94 € | 211,86 € | 236,79 € | 261,71 € | 286,64 € | 311,56 € |
| Holzpellets | 81,71 € | 98,05 € | 122,56 € | 138,90 € | 155,25 € | 171,59 € | 187,93 € | 204,27 € |