Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz
Die Bauaufsichtsbehörden haben die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anordnungen bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Nutzung, Instandhaltung und Abbruch einer baulichen Anlage zu überwachen. Im Bereich der Gefahrenabwehr gilt es, gegen „Schwarzbauten“ einzuschreiten. Außerdem können Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren ergriffen werden, die beispielsweise von baufälligen Bauwerken ausgehen. So kann die Einstellung von Bauarbeiten verfügt, die Nutzung untersagt oder sogar der Abbruch nichtgenehmigter oder baufälliger Bauten angeordnet werden.
Der Landkreis Aurich nimmt die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Aufgabe der Denkmalpflege ist es, historische Zeugnisse soweit wie möglich in ihrem originalen Bestand zu erhalten, um die ostfriesische Geschichte und ihre Entwicklung in ihrem Ursprung zu schützen.
Durch den sozialen Wohnungsbau ist es möglich, einkommensschwächeren Haushalten eine preiswerte Mietwohnung bereitzustellen und sie bei der Bildung selbstgenutzten Wohneigentums zu unterstützen. Mit dem Wohnberechtigungsschein, auch B-Schein genannt, können Mieter nachweisen, dass sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen und Umwelt vor Beeinträchtigungen zu schützen, die durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht und ähnliche Einwirkungen verursacht werden. Der Landkreis ist Genehmigungsbehörde für Anlagen, die geeignet sind, die Umwelt in besonderem Maße zu belasten (z.B. Windenergieanlagen, Biogasanlagen, Tierhaltungsanlagen).
Der Landkreis setzt als Untere Naturschutzbehörde Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege um. Auch werden Projekte zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft durchgeführt, die der ökologischen Verbesserung von Wallhecken, Mooren und Schutzgebieten dienen.
Funktion der Unteren Waldbehörde ist u. a. die Erhaltung, den Schutz und die Bewirtschaftung des Waldes aufrechtzuerhalten. Dazu gehören die Sicherung und Förderung seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion, die Förderung der Forstwirtschaft, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und der Waldbesitzer herbeizuführen und die Benutzung der freien Landschaft zu ordnen.
Aufgabe der Regionalplanung ist es, den Kreis als Ganzes zu entwickeln und die unterschiedlichen Ansprüche an den Raum und die zur Verfügung stehenden Flächen miteinander in Einklang zu bringen. So gilt es, Natur für die Naherholung zu erhalten, der Entwicklung des Tourismus Raum zu verschaffen, Flächen für Wohnen und Arbeiten vorzusehen oder Infrastruktur zu schaffen. Die Konzentration von Supermärkten an den Ortsrändern, die weder zu Fuß noch mit Bussen oder Bahnen erreichbar sind, bedroht die Lebendigkeit dieser Orte und widerspricht den Bedürfnissen einer älter werdenden Gesellschaft. Gleichzeitig gilt es Freiräume zu bewahren und damit den Zielen des Klimaschutzes zu entsprechen und ausreichend Flächen für die Erzeugung regenerativer Energien zur Verfügung zu stellen sowie den Interessen der Landwirtschaft gerecht zu werden. Der Zweck von Baulasten liegt darin, eine Bebauung zu ermöglichen, die anderenfalls auf Grund von öffentlich-rechtlichen Hindernissen, mit denen das Grundstück belastet ist, nicht zulässig wäre. Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen und in ein Baulastenverzeichnis überführt. Dieses wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt.