Bauleitplanung und Immissionsschutz
Bauleitplanung
Aufgabe der Gemeinden ist es, u.a. Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang bringen, gewährleisten. Hier steht durch die Bauleitplanung neben der Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen, hier ist besonders die Förderung des Fremdenverkehrs zu sehen, die Erhaltung des Landschaftsbildes im Vordergrund.
Für die Gemeinden werden sogenannte „Baulandkataster“ aufgestellt. Hierbei werden, um der weiteren Flächenbebauung in der freien Landschaft entgegenzuwirken, die bebauten Ortslagen auf mögliche Verdichtungen hin untersucht.
Neben den planerischen und genehmigungspflichtigen Aufgaben hat die Abteilung für Bauleitplanung und Immisionsschutz für den Landkreis Aurich als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu Bauleitplänen bei den intern betroffenen Ämtern zusammenzutragen und als zusammenfassende Stellungnahme den Gemeinden bzw. den Städten zu übermitteln. Hierdurch werden die Interessen und Belange des Landkreises bei den Bauleitplanungen der Gemeinden gewahrt.
Die Abteilung für Bauleitplanung und Immisionsschutz des Landkreises Aurich wirkt in Baugenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren mit, berät die Städte und Gemeinden bei der in Eigenregie geführten Bauleitplanungen und führt in planungsrechtlicher Hinsicht Beratung hilfesuchender Bürger, Architektur- und Ingenieurbüros durch.
Biogasanlagen
Gülle und landwirtschaftliche Biomasse werden in Biogasanlagen durch die Aktivität von Mikroorganismen zu Biogas umgewandelt, das zur Erzeugung von wertvollem regenerativem Strom und regenerativer Wärme genutzt wird. Die dabei bereitgestellte Energie ist vollständig CO2-neutral, da beim Pflanzenwachstum die gleiche Menge an CO2 aufgenommen wurde, die bei der Verbrennung entsteht.
Das erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bildet die Grundlage für die vorrangige Vergütung von erneuerbarem Strom aus Biogas. Damit wird auch die Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NawaRos) in Biogasanlagen attraktiv. Im Gegensatz zu stark schwankenden Marktpreisen für alle anderen landwirtschaftlichen Produkte ist diese Mindestvergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren gesetzlich festgeschrieben.
Neben der Energiegewinnung aus Biogas bleiben die „klassischen“ Vorteile einer Biogasanlage: durch die Mineralisierung des gebundenen Stickstoffs und den Abbau organischer Säuren wird die Pflanzenverfügbarkeit und Pflanzenverträglichkeit verbessert, eine teilweise Hygienisierung erfolgt und Geruchsemissionen werden stark vermindert.
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Immissionsschutz
Aufgabe des Immissionsschutzes ist es Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädliche Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. So können Anlagen zum behandeln, verarbeiten oder herstellen von Produkten (Tierhaltungsanlagen, Altautoverwertungsanlagen, Windkraftanlagen, Biogasanlagen, usw.) ab einer gewissen Grösse nur unter Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Belange genehmigt werden.
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Windenergie
Windkraftanlagen sind aus Naturschutzsicht nicht immer unbedenklich. So können Windkraftanlagen eine Vertreibungswirkung auf rastende Vögel ausüben und das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen. Es sollte daher versucht werden, Windkraftanlagen an möglichst unproblematischen, vorbelasteten Standorten gebündelt zu errichten. Die Errichtung von Windkraftanlagen ist nach dem Naturschutzrecht als Eingriff in Natur und Landschaft zu werten. Die Antragsteller haben die Pflicht, Ausmaß und Schwere des Eingriffes in Natur und Landschaft fachgutachterlich zu untersuchen und Maßnahmen zur Kompensation dieses Eingriffs vorzuschlagen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen). Nähere Informationen hierzu erteilt das Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz (untere Naturschutzbehörde).
Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zur Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen hat der Niedersächsische Landkreistag herausgegeben.
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