Herzlich Willkommen bei der Ausländerbehörde des Landkreises Aurich!

Wir sind Ansprechpartner für alle Ausländerinnen und Ausländer, die im Landkreis Aurich leben oder zukünftig leben möchten. Die Ausländerbehörde ist unter anderem zuständig für die Erteilung, Verlängerung und Beendigung von Aufenthaltstiteln und gibt Auskünfte in ausländer-, asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen.

Ein Besuch der Ausländerbehörde ist grundsätzlich nur mit einem gebuchten Termin möglich. Bitte nutzen Sie für die Buchung unseren nachstehenden Online-Service. Dort finden Sie auch eine aktuelle Übersicht aller verfügbaren Termine.

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Asylbewerber/-innen

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Aufenthaltstitel und Aufenthaltszwecke

Einbürgerung

Sie leben bereits viele Jahre in Deutschland und fühlen sich hier zuhause? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Diesen Vorgang nennt man „Einbürgerung“.

Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie wird beantragt und nach Prüfung sowie Feststellung des Anspruchs durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vollzogen.

Gute Gründe für eine deutsche Staatsangehörigkeit

  • Mehr Mitspracherecht
  • Freier Zugang zu allen Berufen
  • Reisen leicht gemacht
  • Weniger Bürokratie
  • Die Europäische Union steht Ihnen offen

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:

  • Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Rechtmäßigen Aufenthalt von 5 Jahren
  • Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen
  • Deutschnachweis auf dem Niveau B1
  • Einbürgerungstest

Es gibt noch weitere Voraussetzungen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Einbürgerungsbehörde. Dort erhalten Sie die Formulare und eine Liste über Unterlagen, die Sie bei der persönlichen Antragsabgabe vorlegen müssen.

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Visum und Verpflichtungserklärung

Je nachdem aus welchem Land Sie kommen, brauchen Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Dies gilt nicht für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die grundsätzlich kein Visum benötigen. Für Personen aus anderen Staaten gelten zum Teil ebenfalls Ausnahmeregelungen. Aktuelle Informationen zur Visumspflicht bzw. Visumsfreiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Man unterscheidet zwischen Schengen-Visa (Kategorie C) und nationalen Visa (Kategorie D). Das von den Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens erteilte Visum ist ein Touristenvisum, mit dem Sie maximal 90 Tage in Deutschland bleiben können. Es gilt grundsätzlich in allen Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, so dass Sie mit einem solchen Visum auch die folgenden Länder besuchen können: Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchten, brauchen Sie ein nationales Visum. Dazu müssen die Vorschriften und Voraussetzungen erfüllt werden, die auch für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU gelten. Grundsätzlich ist auch die Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig.