Brand- und Katastrophenschutz
In den Städten und Gemeinden des Landkreises Aurich gibt es 65 Freiwillige Feuerwehren sowie eine eigenständig organisierte CBRN-Komponente. Zusätzlich wurden die Städte Norden und Wiesmoor mit Fahrzeugen des Bundes (LF 16TS, SW 2000) ausgestattet.
Die Fachaufsicht über die Feuerwehren obliegt dem Landrat; er wird fachlich vom Kreisbrandmeister (KBM) und zwei Brandschutz-Abschnittsleitern (BAL) unterstützt.
Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehren aufzustellen. Aber auch der Landkreis hat im Rahmen seiner überörtlichen Zuständigkeit Fahrzeuge beschafft, die den Städten und Gemeinden zur unterhaltungsfreien überörtlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Hierbei handelt es sich u. a. um einen Rüstwagen (RW), einen Rüst-Kranwagen (RKW), zwei Einsatzleitwagen 2 (ELW 2), zwei Mannschaftstransportwagen (MTW), und einen Gerätewagen-Gefahrgut (GWG).
Bei den Städten und Gemeinden im Landkreis Aurich sind zurzeit etwa 3.500 Feuerwehrkräfte ehrenamtlich tätig. Hohe technische Anforderungen aber auch veränderte Aufgabenschwerpunkte haben die Feuerwehren in den vergangenen Jahren geprägt. Das Aufgabenbild der Feuerwehr ist weggerückt von der klassischen Brandverhütung und -bekämpfung hin zum technischen Hilfsdienst bei Betriebsunfällen und -störungen, Verkehrsunfällen, Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern und bei Wasser- und Sturmschäden.
Der Landkreis Aurich verfügt über einen Kreisfeuerwehrverband Aurich e.V.; früher waren es zwei Verbände (Aurich und Norden, begründet in der Gebietsaufteilung der Altkreise Aurich und Norden), insgesamt gehören 15 Städte- und Gemeindefeuerwehren diesem Kreisfeuerwehrverband an. Der Kreisfeuerwehrverband Aurich e.V. umfasst den Zusammenschluss aller 15 Stadt- und Gemeindefeuerwehren im Landkreis Aurich, er steht jedoch aufgrund seiner Vereinsstruktur in keiner direkten Verbindung mit der Verwaltungsgliederung der Landkreisverwaltung.
Ein Kreisfeuerwehrverband (KFV) in Deutschland ist der jeweilige Fachverband der Feuerwehren in einem Landkreis oder einer Großstadt, man sagt auch Gewerkschaft der Feuerwehr. In Großstädten bzw. kreisfreien Städten werden sie auch als Stadtfeuerwehrverband bezeichnet. Mitglieder eines KFV sind die Feuerwehren in ihrem Kreisgebiet. Die Aufgaben der Kreisfeuerwehrverbände liegen im Bereich Interessensvertretung, Öffentlichkeitsarbeit, Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie in der Förderung des Feuerwehrwesens, des Brand- und Katastrophenschutzes, der Aus- und Weiterbildung, der Feuerwehrmusik, der Jugendfeuerwehren sowie Kinderfeuerwehren. Sie bilden eine Art Zwischeninstanz zwischen den Feuerwehren und dem zuständigen Landesfeuerwehrverband.
Feuerwehrtechnische Zentrale
Die Feuerwehrtechnische Zentrale Aurich des Landkreises Aurich befindet sich im Gewerbegebiet Georgsheil, Gemeinde Südbrookmerland.
Das Aufgabengebiet der Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) umfasst die Prüfung, Wartung, Pflege und Instandsetzung der kreis- und gemeindeeigenen Feuerwehrfahrzeuge, der feuerwehrtechnischen Geräte einschließlich der Atemschutzausrüstung und der Chemikalienschutzanzüge.
Durch den vom Landkreis Aurich und den kreisangehörigen Gemeinden gegründeten Schlauchverbund haben die Feuerwehren jeder Zeit freien Zugang zum gemeinsamen Schlauchlager in der FTZ und hier können rund um die Uhr ihr eingesetztes Schlauchmaterial gegen gereinigte und geprüfte Schläuche austauschen. In der Schlauchwerkstatt der FTZ werden diese Schläuche regelmäßig geprüft, gereinigt und getrocknet. Die defekten Schläuche werden repariert bzw. ausgesondert und durch neue ersetzt. In der Atemschutzwerkstatt werden Pressluftatmer, Atemschutzmasken und Atemluftflaschen gereinigt, befüllt bzw. repariert.
Zurzeit wird der Bereich Atemschutz auf neue Überdrucktechnik umgestellt, in den nächsten drei bis vier Jahren soll die gesamte Technik ersetzt sein und den neuesten Richtlinien entsprechen.
Vorbeugender Brandschutz
Eine der wesentlichen Aufgaben der in diesem Sachgebiet tätigen zwei Bandschutzprüfern im Landkreis Aurich besteht darin, im Zuge von Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren vorbeugende bauliche, anlagentechnische und/oder betriebliche Maßnahmen, die zur Vermeidung einer Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden beitragen können, zu bewerten. In Form von Auflagen findet der Sachverstand der Brandschutzprüfer seinen Niederschlag. Die Überwachung ausreichender Löschwasserversorgung, die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen, der Einbau von Brandmeldeanlagen (BMA) und die Festlegung der Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und trennender Bauteile sind nur einige der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen die sich in Stellungnahmen der Brandschutzprüfer zu den Bauverfahren wiederspiegeln. Aber auch die Möglichkeiten der Feuerwehr (Feuerwehrzufahrten) im Bezug auf Brandbekämpfungsmaßnahmen und Menschenrettung werden beurteilt. Die dann notwendigen Anforderungen werden an die entsprechenden Genehmigungsbehörden zur abschließenden Beurteilung weitergeleitet.
Architekten, Fachplaner und Bauherren, werden bei der Planung von Neu- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen in allen Fragen des Brandschutzes beraten. Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes ist es, durch bauliche und betriebliche Maßnahmen der Entstehung eines Brandes und dessen Ausbreitung entgegen zu wirken. Dadurch wird die Rettung von Menschen und Tieren und der Erhalt von erheblichen Sachwerten durch die Feuerwehr ermöglicht.Eine der wesentlichen Aufgaben der in diesem Sachgebiet tätigen zwei Bandschutzprüfern im Landkreis Aurich besteht darin, im Zuge von Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren vorbeugende bauliche, anlagentechnische und/oder betriebliche Maßnahmen, die zur Vermeidung einer Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden beitragen können, zu bewerten. In Form von Auflagen findet der Sachverstand der Brandschutzprüfer seinen Niederschlag. Die Überwachung ausreichender Löschwasserversorgung, die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen, der Einbau von Brandmeldeanlagen (BMA) und die Festlegung der Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und trennender Bauteile sind nur einige der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen die sich in Stellungnahmen der Brandschutzprüfer zu den Bauverfahren wiederspiegeln. Aber auch die Möglichkeiten der Feuerwehr (Feuerwehrzufahrten) im Bezug auf Brandbekämpfungsmaßnahmen und Menschenrettung werden beurteilt. Die dann notwendigen Anforderungen werden an die entsprechenden Genehmigungsbehörden zur abschließenden Beurteilung weitergeleitet.
Architekten, Fachplaner und Bauherren, werden bei der Planung von Neu- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen in allen Fragen des Brandschutzes beraten. Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes ist es, durch bauliche und betriebliche Maßnahmen der Entstehung eines Brandes und dessen Ausbreitung entgegen zu wirken. Dadurch wird die Rettung von Menschen und Tieren und der Erhalt von erheblichen Sachwerten durch die Feuerwehr ermöglicht.
Durch den Einsatz von zwei Brandschutzprüfern, deren Zuständigkeitsbereich sich jeweils auf einen der beiden Brandschutzabschnitte (Altkreise) erstreckt, kommt der Landkreis Aurich dieser vorbeugenden Brandschutzaufgabe nach. Die regelmäßige Überprüfung von bestehenden Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen mit erhöhten Brandrisiken oder solche, in denen bei einem Brand eine größere Zahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind stellt ein weiteres Aufgabenfeld des Sachgebietes vorbeugender Brandschutz dar. Ziel einer sogenannten Hauptamtlichen Brandschau ist es, brandschutztechnische Mängel sowohl baulicher als auch organisatorischer Art festzustellen und deren Beseitigung zu veranlassen. Die festgestellten Mängel werden dem Eigentümer bzw. Betreiber mitgeteilt und deren Beseitigung nach Ablauf einer festgelegten Frist kontrolliert.
Die Notwendigkeit einer Hauptamtlichen Brandschau ergibt sich aus § 23 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes.
Katastrophenschutz im Landkreis Aurich
Der Landkreis Aurich ist Katastrophenschutzbehörde im Sinne des § 2 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes.
Zur Durchführung des Katastrophenschutzes (KatS) sind dem Landkreis Aurich verschiedene Einheiten zugeordnet. Sie setzen sich zusammen aus
– der Feuerwehr,
– dem Deutschen Roten Kreuz,
– der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft und
– der Johanniter-Unfallhilfe.
Diese KatS-Einheiten nehmen u. a. Aufgaben des Brandschutzes, des Sanitätsdienstes sowie der psychosozialen Notfallversorgung wahr. Der Feuerwehr wird dabei zusätzlich der Schutz vor chemischen, biologischen, radioaktiven und nuklearen Gefahren (CBRN) zugeordnet. Er wird durch eine im Landkreis Aurich stationierte CBRN-Einheit sichergestellt.
Für den Katastrophenfall und Großschadenlagen unterhalb der Katastrophenschwelle stehen im Landkreis Aurich zwei Kreisfeuerwehrbereitschaften zur Verfügung. Diese werden aus Einheiten der Feuerwehren der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Aurich gebildet. Die Aufstellung der beiden Kreisfeuerwehrbereitschaften orientiert sich am nördlichen und südlichen Gebiet des Landkreises Aurich.
Im Katastrophenfall und bei Großschadenlagen unterhalb der Katastrophenschwelle wird die Führung beim Landkreis Aurich von einem Stab übernommen. Je nach Größe des entsprechenden Ereignisses spricht man entweder vom Stab HVB/Katastrophenschutzstab (Katastrophenfall) oder vom Stab außergewöhnlicher Ereignisse (Großschadenlagen unterhalb der Katastrophenschwelle).
Die Strukturen des Stabes sowie die Arbeitsweise gibt die Feuerwehrdienstvorschrift 100 – Führung und Leitung im Einsatz (FwDV 100) vor.
KATWARN
KATWARN ist ein Warnsystem der Landkreise Aurich, Leer und Wittmund sowie der Stadt Emden, das bei Unglücksfällen zusätzlich zu den Radiodurchsagen die betroffenen Bürger direkt über ein Handy oder per E-Mail informiert.
KATWARN ist derzeit als Smartphone-Appsowie alternativ – mit eingeschränkten Funktionen – per SMS und E-Mail verfügbar. Als Smartphone-App gewährleistet KATWARN ortsbasierte Benachrichtigungen über Gefahrensituationen, wie Großbrände, Stromausfälle, Bombenfunde oder Unwetter. Die Warnungen werden im Gefahrenfall von der Stadt Emden ausgegeben.
Nutzer der KATWARN-App können sich zusätzlich zum Standort über sieben weitere, frei wählbare Orte warnen lassen. Für Warnungen per SMS und E-Mail ist eine Anmeldung per SMS mit Angabe eines Postleitzahlenbereichs nötig.
Anmeldung bei KATWARN
Wenn Sie sich bei KATWARN angemeldet haben, erhalten Sie in Zukunft automatisch eine Warnung, wenn für Ihren Standort beziehungsweise Ihren ausgewählten Orten eine Gefahrenlage gegeben ist.
Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktionalität auch per SMS/E-Mail zum Gebiet einer registrierten Postleitzahl:
SMS an Servicenummer 0163-755 88 42: „KATWARN 12345 mustermann@mail.de“ (für Postleitzahl 12345 und optional E-Mail).
Beispiel SMS- und E-Mail-Anmeldung: „KATWARN 26603 hans.mustermann@mail.de“
Außer dem üblichen SMS-Preis Ihres Mobilfunkanbieters für die Anmeldungs-SMS entstehen Ihnen keine weiteren Kosten
Abmeldung
Selbstverständlich können Sie sich jederzeit abmelden, in dem Sie eine SMS mit dem Inhalt „KATWARN aus“ an die oben genannte Service-Nummer schicken, beziehungsweise durch Löschen der App. Danach erhalten Sie keine Warnungen mehr.
Sie erhalten in Abständen von etwa 6 Monaten eine Testwarnung des Landkreises Aurich, bei der die korrekte Funktion des Warnsystems überprüft wird. Bitte beachten Sie bei einer Teilnahme folgende wichtige Hinweise:
- KATWARN kann technisch keine 100%-ige Zustellsicherheit der Warnungen gewährleisten. Insbesondere bei Störungen des Mobilfunknetzes, des Internets oder der Stromversorgung ist mit Ausfällen zu rechnen.
- KATWARN ersetzt nicht die lokalen Anweisungen von Behörden, Polizei oder Einsatzkräften in einer Gefahrensituation. Diesen ist unbedingt Folge zu leisten.
- Grundsätzlich sind jegliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche aus der Nutzung von KATWARN ausgeschlossen.