Ein Besuch in der Zulassungsstelle ist grundsätzlich nur mit einem gebuchten Termin möglich. Bitte nutzen Sie für die Buchung unseren nachstehenden Online-Service. Dort finden Sie auch eine aktuelle Übersicht aller verfügbaren Termine.
Hinweis: Bezahlung derzeit ausschließlich mit EC-Karte möglich.
Viele Zulassungsvorgänge können Sie auch online und damit bequem von zu Hause erledigen. Sie haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen (Halterwechsel, mit oder ohne Kennzeichenwechsel), Außerbetriebsetzungen sowie Adressänderungen online durchführen.
Einige der genannten Vorgänge werden „vollautomatisiert“ bearbeitet. Das bedeutet, dass ihr Antrag direkt vom System geprüft wird. Damit haben Sie beispielsweise bei der Umschreibung unter Beibehaltung des Kennzeichens die Möglichkeit, das Fahrzeug sofort zu nutzen.
In anderen Fällen erhalten wir Ihren Antrag, prüfen diesen und senden Ihnen einen entsprechenden Bescheid zu. Mit dem Bescheid erhalten Sie beispielsweise bei einer Neuzulassung die Stempelplaketten, die HU-Plakette sowie die Fahrzeugdokumente. Beachten Sie aber, dass in diesem Fall ein „Sofortiges Losfahren“ nicht möglich ist. In unserem Bescheid wird Ihnen das Datum der Wirksamkeit der Zulassung mitgeteilt. Erst ab diesem Tag ist das Fahrzeug zugelassen und darf von Ihnen im Straßenverkehr genutzt werden.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen der Zulassungsstelle.
Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
Teilnahme am internetbasierten Zahlungsverkehr (ePayment). Zurzeit unterstützt der Landkreis Aurich die Bezahlmethode GiroPay.
IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Online-Zulassungen auf minderjährige Personen bzw. juristische Personen (GmbH, OHG, AG, Vereine etc.) sind nicht möglich. Zulassungen auf Gewerbeanschriften sind ebenfalls nicht online durchführbar.
Es können nur „Allgemeine Kennzeichen“ beantragt werden, also keine Saisonkennzeichen, keine Oldtimerkennzeichen, keine E-Kennzeichen oder Wechselkennzeichen. Auch die Zuteilung grüner Kennzeichen ist nicht möglich.
Online-Zulassungsvorgänge sind nicht möglich für Fahrzeuge, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind. Außerdem ist es nicht möglich, Fahrzeuge online zuzulassen, welche nach § 2 Absatz 1 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit sind.
Die gleichzeitige Änderung technischer Daten im Rahmen einer Änderungsabnahme ist ebenfalls nicht online möglich.
Gebühren
Die Gebühr für das reservierte Wunschkennzeichen in Höhe von 12,80 EUR wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
E-Fahrzeuge
Für die Reservierung eines E-Kennzeichens ist kein eigener Buchungsvorgang vorgesehen. Die Ergänzung um den Buchstaben „E“ am Ende des Kennzeichens (Beispiel: AUR-LK 36 E) erfolgt automatisch bei entsprechenden Fahrzeugmodellen.
Jedes Kennzeichen darf in Deutschland maximal aus 8 Zeichen bestehen.
Dauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 6 Monaten zugelassen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragt wird.
Sofern Sie bereits vor Ablauf dieser Zeit Ihre Reservierung zurücknehmen möchten, senden sie uns bitte eine Mitteilung.
Für Zulassungsdienste, Autohäuser und gewerbliche Kfz-Händler steht bei uns der Händlerschalter zur Verfügung. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr können hier in Aurich Aufträge abgegeben werden.
In Einzelfällen kann die Vorlage eines Nachweises über die Gewerbetätigkeit als Kfz-Händler (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) verlangt werden. Wir empfehlen, diese bereitzuhalten.
Größere Aufträge (wie z.B. Umschreibungen eines Firmenfuhrparkes) bitten wir vorher mit uns abzusprechen, weil dafür u.U. mehrere Bearbeitungstage nötig sein könnten.
Ablauf in Norden
Für Zulassungsdienste, Autohäuser und gewerbliche Kfz-Händler steht bei uns der Händlerschalter zur Verfügung. In der Zeit von 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr können Sie im Straßenverkehrszentrum Norden eine Nummer am Terminal ziehen. Donnerstagnachmittag ist der Schalter geschlossen.
In Einzelfällen kann die Vorlage eines Nachweises über die Gewerbetätigkeit als Kfz-Händler (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) verlangt werden. Wir empfehlen, diese bereitzuhalten.
Größere Aufträge (wie z.B. Umschreibungen eines Firmenfuhrparkes) bitten wir vorher mit uns abzusprechen, weil dafür u.U. mehrere Bearbeitungstage nötig sein könnten.
Die Führerscheinstelle kümmert sich um alle Belange rund um das Thema Führerschein. So werden hier Fahrerlaubnisse erteilt, getauscht, ersetzt, verlängert, versagt oder auch entzogen. Auf Antrag kümmern wir uns um die Erteilung, den Umtausch, die Ersatzausstellung oder die Verlängerung Ihres Führerscheins. Eine weitere Aufgabe ist, die Anordnung von notwendig gewordenen Maßnahmen im Rahmen des Punktesystems […]