Ein Besuch in der Zulassungsstelle ist grundsätzlich nur mit einem gebuchten Termin möglich. Bitte nutzen Sie für die Buchung unseren nachstehenden Online-Service. Dort finden Sie auch eine aktuelle Übersicht aller verfügbaren Termine.

Hinweis: Bezahlung derzeit ausschließlich mit EC-Karte möglich.

Viele Zulassungsvorgänge können Sie auch online und damit bequem von zu Hause erledigen. Sie haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen (Halterwechsel, mit oder ohne Kennzeichenwechsel), Außerbetriebsetzungen sowie Adressänderungen online durchführen.

Einige der genannten Vorgänge werden „vollautomatisiert“ bearbeitet. Das bedeutet, dass ihr Antrag direkt vom System geprüft wird. Damit haben Sie beispielsweise bei der Umschreibung unter Beibehaltung des Kennzeichens die Möglichkeit, das Fahrzeug sofort zu nutzen.

In anderen Fällen erhalten wir Ihren Antrag, prüfen diesen und senden Ihnen einen entsprechenden Bescheid zu. Mit dem Bescheid erhalten Sie beispielsweise bei einer Neuzulassung die Stempelplaketten, die HU-Plakette sowie die Fahrzeugdokumente. Beachten Sie aber, dass in diesem Fall ein „Sofortiges Losfahren“ nicht möglich ist. In unserem Bescheid wird Ihnen das Datum der Wirksamkeit der Zulassung mitgeteilt. Erst ab diesem Tag ist das Fahrzeug zugelassen und darf von Ihnen im Straßenverkehr genutzt werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen der Zulassungsstelle.

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Nähere Informationen und Erklärvideos erhalten Sie auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr.

Für Fragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. 

Händlerschalter

Ablauf in Aurich

Für Zulassungsdienste, Autohäuser und gewerbliche Kfz-Händler steht bei uns der Händlerschalter zur Verfügung. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr können hier in Aurich Aufträge abgegeben werden. 

In Einzelfällen kann die Vorlage eines Nachweises über die Gewerbetätigkeit als Kfz-Händler (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) verlangt werden. Wir empfehlen, diese bereitzuhalten.

Größere Aufträge (wie z.B. Umschreibungen eines Firmenfuhrparkes) bitten wir vorher mit uns abzusprechen, weil dafür u.U. mehrere Bearbeitungstage nötig sein könnten.

Ablauf in Norden

Für Zulassungsdienste, Autohäuser und gewerbliche Kfz-Händler steht bei uns der Händlerschalter zur Verfügung. In der Zeit von 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr können Sie im Straßenverkehrszentrum Norden eine Nummer am Terminal ziehen. Donnerstagnachmittag ist der Schalter geschlossen.

In Einzelfällen kann die Vorlage eines Nachweises über die Gewerbetätigkeit als Kfz-Händler (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) verlangt werden. Wir empfehlen, diese bereitzuhalten.

Größere Aufträge (wie z.B. Umschreibungen eines Firmenfuhrparkes) bitten wir vorher mit uns abzusprechen, weil dafür u.U. mehrere Bearbeitungstage nötig sein könnten.