Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz nimmt die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens auf kommunaler Ebene wahr. Seit der Aufgabenübertragung der Stadt Emden in diesem Bereich auf den Landkreis Aurich im Jahr 2015 ist das Veterinäramt Aurich auch für die Stadt Emden zuständig. Es überwacht die Einhaltung von Tiergesundheitsanforderungen in landwirtschaftlichen Nutztierbeständen und beim Transport von Nutztieren. Beim Auftreten von bekämpfungspflichtigen Tierseuchen werden Maßnahmen eingeleitet. Sie reichen von Untersuchungspflichten und Transportbeschränkungen bis hin zu Einrichtungen von Restriktionszonen und Bestandsräumungen bei hochansteckenden Erkrankungen wie der Maul-und Klauenseuche, der Schweinepest oder der Geflügelpest. Einen weiteren Bereich stellt die Überwachung von Zoonosen (Tollwut, Tuberkulose) dar, und Untersuchungsprogramme (z.B. Salmonellen, Brucellose) werden durchgeführt. Die Kontrolle der Einhaltung des Tierschutzes erstreckt sich von den landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen (Tierzucht, Ausstellungen, Schlachtstätten, Transporte, Ausbildungen, Zirkus, Zoos usw.) bis hin zu den privaten Tierhaltern.
Der Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) umfasst die gesamte Kette der Lebensmittelproduktion tierischer und nichttierischer Herkunft vom Stall oder Feld bis zum Teller des Verbrauchers. Ob Milchviehhaltungen und Molkereien, Mastbetriebe oder Schlachtbetriebe, Legehennenfarmen, Muschelgewinnung, Obst- und Gemüsebetriebe, Groß- und Einzelhandel oder Gastronomiebetriebe – alle Stufen der Herstellung und des Handels werden durch die Prüfung der Anforderungen, durch Hygienekontrollen und die Entnahme von Proben kontrolliert. Außerdem zählt die Überwachung der „Bedarfsgegenstände“, dies sind z.B. Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, aber auch Spielwaren, Kosmetik- und Pflegeprodukte und Kleidung, zum Aufgabenbereich des Amtes. Hinzu kommen Kontrollpflichten im Bereich des Handelsklassenrechte und des Tabakrechts. Der Einsatz von Tierarzneimitteln wird im Rahmen von Betriebskontrollen und durch Probenahmen kontrolliert, um Rückstände in Lebensmitteln zu verhindern und Resistenzbildungen bei Antibiotika vorzubeugen.