Lebensmittel

Die Lebensmittelüberwachung dient in erster Linie dem Verbraucherschutz. Sie umfasst die Kontrolle von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen (z. B. Spielzeug) und Tabakerzeugnissen. Im Landkreis Aurich – zu dem auch die vorgelagerten Inseln Juist, Norderney und Baltrum gehören – wird die Lebensmittelüberwachung von vier Lebensmittelkontrolleuren und einem Amtstierarzt durchgeführt.

Unangekündigte Überprüfungen erfolgen in allen Betrieben, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder abgeben. Hierbei werden u. a. die Betriebsräume und Arbeitsgeräte auf einen einwandfreien Bau- und Hygienezustand überprüft. Auch auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die Kennzeichnung der Erzeugnisse sowie auf einen eventuellen Schädlingsbefall wird geachtet.

Darüber hinaus werden bei diesen Kontrollen Proben entnommen und an unterschiedlichste Untersuchungsämter weitergeleitet. Diese Proben werden unter anderem auf Genusstauglichkeit, Zusatzstoffe, Fremdkörper und Kennzeichnung überprüft. In den letzten Jahren waren insbesondere vermehrte Kennzeichnungsmängel festzustellen.

Sollen Neu- oder Umbauten von Lebensmittelbetrieben erfolgen, wird das Veterinäramt beteiligt, um im Rahmen der Planungen die notwendigen Anforderungen mit den Betriebsinhabern und Architekten zu besprechen.

Möchten Sie eine Angelegenheit mit einem Lebensmittelkontrolleur besprechen oder sich über ein Lebensmittel oder einen Betrieb beschweren, können Sie sich an die o. g. Personen wenden. Da sich die Lebensmittelkontrolleure häufig im Außendienst befinden, bitten wir um telefonische Terminabsprache.

Lebensmittelkontrolleurin und Fabrikmitarbeiterin in weißen Uniformen und mit sterilen Hauben auf den Köpfen unterhalten sich über die Hygienequalität, während sie in einer Lebensmittelfabrik stehen.

Verbraucherschutz

Die Lebensmittelüberwachung im Landkreis Aurich umfasst unter anderem den Bereich des Verbraucherschutzes und der Verbraucherbeschwerden.

Die Kontrollen in den Lebensmittelunternehmen erstrecken sich u.a. auf die vorgefundenen Lebensmittel und sämtliche Produktionsmechanismen von der Belieferung bis zur Abgabe. Die Hersteller sind zudem gemäß den rechtlichen Vorgaben verpflichtet, nach entsprechenden Qualitätsmanagementprinzipien zu arbeiten. Dies bedeutet, dass auch die Kontrolle von schriftlichen Dokumenten heute einen Arbeitsschwerpunkt darstellt. In der praktischen Umsetzung bedeutet dies, dass in den Betrieben die Betriebsräume inspiziert, die Dokumentation der Eigenkontrollen überprüft und Produktproben entnommen werden müssen.

Die Kontrollfrequenz eines Betriebes ergibt sich aus der sogenannten Risikobewertung. Hierbei spielen das hergestellte Lebensmittel und die Erfahrungen aus vorangegangenen Kontrollen eine Rolle.

Verbraucherbeschwerde

Der Verbraucher kann sich bei der für seinen Wohnort zuständigen Überwachungsbehörde beschweren, wenn er der Meinung ist, dass ein von ihm erworbenes Lebensmittel nicht in Ordnung ist oder in der betreffenden Verkaufseinrichtung Hygienemängel vorliegen.

  • Ort und Zeitpunkt des Kaufes
  • Bedingungen der Lagerung
  • Zeitpunkt und Art der festgestellten Mängel
  • Zeitraum zwischen Kauf und Verzehr des Lebensmittels
  • Art der Gesundheitsbeschwerden (sofern eingetreten)

Der Rest des Lebensmittels sollte ggf. mit eingereicht werden. Das behördliche Überwachungspersonal überprüft aufgrund der Beschwerde den Sachverhalt und entnimmt ggf. eine amtliche Verdachtsprobe; meist wird der Betrieb überprüft. Die Proben werden dem dem zuständigen Untersuchungsamt zugesandt.

Verbraucherinformation

Nach den Vorschriften des Lebensmittelrechts dürfen Lebensmittel, die nicht zum Verzehr geeignet sind, nicht in den Handel gelangen.

Nicht zum Verzehr geeignet sind verdorbene und ekelerregende Lebensmittel. Als ekelerregend werden auch solche Lebensmittel beurteilt, die in ihrer äußeren Beschaffenheit und stofflichen Zusammensetzung unauffällig sind, aber bei denen der Verbraucher Ekel empfinden würde, wenn er über die Umstände der Herstellung oder Lagerung informiert wäre.

Muschelfischerei

Der Landkreis Aurich hat aufgrund seiner Küstenlage und der für die Muschelaufzucht und -ernte geeigneten Wattenmeerflächen unter anderem die Aufgabe, das Lebensmittel „Muschel“ zu überwachen.

Die jährliche Miesmuschelsaison beginnt in der Regel im Juli/August jeden Jahres und endet vorraussichtlich im Februar/März des Folgejahres.

Vor der Muschelernte werden Proben von Muscheln und Meerwasser u.a. durch einen Kontrolleur des Landkreises in den Erzeugergebieten gezogen und auf folgende Parameter untersucht:

  1. toxische Algen
  2. bakteriologischer Status
  3. Radionuklide (Umweltradioaktivität)
  4. parasitologische Untersuchung,
  5. organische und anorganische Kontaminationen

Diese Proben werden im Institut für Fischkunde des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Cuxhaven untersucht.


Sind alle Werte in Ordnung, werden die Gebiete zum Muschelfang freigegeben.

Muschelfischerei, Nahaufnahme von einem Korb mit Muscheln
Veterinärin untersucht Fleischprobe im Labor.

Fleischhygiene

Grundsätzlich unterliegen alle zu schlachtenden Nutztiere (hauptsächlich Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Geflügel) in Deutschland der sogenannten „Schlachttier- und Fleischbeschau“.

Das hat zur Folge, dass jedes Tier rechtzeitig vor der Schlachtung einer  Lebensuntersuchung (Schlachttieruntersuchung) unterzogen werden muss. Hierbei wird der gesundheitliche Zustand des Tieres beurteilt und entschieden, ob das Tier überhaupt geschlachtet werden darf. Im Anschluss an die Schlachtung erfolgt dann die eigentliche Untersuchung des Fleisches auf seine Genusstauglichkeit für den Verbraucher (Fleischuntersuchung).

Diese Untersuchungstätigkeiten werden im Landkreis Aurich von 13 Fleischbeschautierärzten sowie 2 Fleischkontrolleuren durchgeführt. Dabei wird der Einsatz des Untersuchungspersonals vom Veterinäramt koordiniert.

Im Anschluss an jede Fleischbeschau wird das Fleisch entweder als „tauglich“ oder „untauglich“ für den menschlichen Genuss beurteilt und erhält einen entsprechenden Bewertungsstempel.

Nur tauglich beurteiltes Fleisch gelangt in die Nahrungsmittelkette. Innerhalb des Landkreises existieren derzeit noch 8 gewerbliche Schlachtstätten.

Neben den gewerblichen Schlachtungen ist es nach wie vor zulässig, eigene Tiere für den Verbrauch im eigenen Haushalt (keine Abgabe oder Verkauf an Dritte) zu schlachten (Hausschlachtung). Auch hier muss eine amtliche Beschau erfolgen. Diese erstreckt sich auf die Fleischuntersuchung und die Trichinenuntersuchung bei Schweinen. Bei lebenden Tieren, bei denen der Besitzer vor der Schlachtung Merkmale feststellt, die bedenklich sein könnten, ist eine amtliche Lebenduntersuchung vorzunehmen.

Die Telefonnummer des für Ihren Ort zuständigen Fleischbeschauers können Sie im Veterinäramt erfragen.

Neben der eigentlichen Schlachttier- und Fleischbeschau werden durch das genannte Fleischuntersuchungspersonal auch Proben für eine Untersuchung auf Rückstände wie z. B. Antibiotika, Pestizide oder Mittel zur Parasitenbekämpfung sowie zur Untersuchung auf BSE (erfolgt nur bei älteren Rindern und bei Schafen oder bei Verdacht) gezogen.